Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.01.2008 - I-4 U 161/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch eines Telekommunikationsanbieters gegenüber einem Mitbewerber hinsichtlich der aufgestellten Behauptungen in einem Preisvergleich; Unzulässigkeit einer irreführenden Werbung; Vorliegen einer irreführenden Werbung bei der Werbeaussage "Sparen bis zu ...
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 4 Nr. 10; UWG § 5; UWG § 8 Abs. 1
Irreführende Werbung für einen Pre-Selection-Vertrag mit 52%-iger Kostenersparnis bei Telefongebühren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 12.09.2007 - 16 O 169/07
- OLG Hamm, 17.01.2008 - I-4 U 161/07
Papierfundstellen
- MMR 2008, 476
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.02.1983 - I ZR 170/80
Anspruch auf Unterlassung einer Werbung wegen Irreführung des Publikums - …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 161/07
Im Allgemeinen erwartet der Kunde bei einer Werbung mit einer Preisreduzierung "bis zu ...", dass einerseits jedenfalls der genannte Höchstsatz (hier "50 %") nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren (bzw. Dienstleistungen) erreicht wird (vgl. BGH GRUR 1983, 257 - bis zu 40 %, betr. Buchhandel) und dass andererseits die übrigen Preisherabsetzungen nicht beträchtlich hinter der beworbenen Höchstreduzierung zurückbleiben (BGH GRUR 1966, 382, Jubiläum; OLG Stuttgart WRP 1996, 469, betr. Möbelhandel). - OLG Stuttgart, 17.11.1995 - 2 U 175/95
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung eines Möbelhändlers mit …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 161/07
Im Allgemeinen erwartet der Kunde bei einer Werbung mit einer Preisreduzierung "bis zu ...", dass einerseits jedenfalls der genannte Höchstsatz (hier "50 %") nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren (bzw. Dienstleistungen) erreicht wird (vgl. BGH GRUR 1983, 257 - bis zu 40 %, betr. Buchhandel) und dass andererseits die übrigen Preisherabsetzungen nicht beträchtlich hinter der beworbenen Höchstreduzierung zurückbleiben (BGH GRUR 1966, 382, Jubiläum; OLG Stuttgart WRP 1996, 469, betr. Möbelhandel). - BGH, 16.02.1966 - Ib ZR 16/64
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 161/07
Im Allgemeinen erwartet der Kunde bei einer Werbung mit einer Preisreduzierung "bis zu ...", dass einerseits jedenfalls der genannte Höchstsatz (hier "50 %") nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren (bzw. Dienstleistungen) erreicht wird (vgl. BGH GRUR 1983, 257 - bis zu 40 %, betr. Buchhandel) und dass andererseits die übrigen Preisherabsetzungen nicht beträchtlich hinter der beworbenen Höchstreduzierung zurückbleiben (BGH GRUR 1966, 382, Jubiläum; OLG Stuttgart WRP 1996, 469, betr. Möbelhandel).